Geschichte der Rasse
American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier oder auch Staffordshire Bullterrier gelten in vielen Bundesländern als sogenannte Kampfhunde, gefährliche Hunde oder Listenhunde. Sobald ihre Halter mit ihnen vor die Tür gehen, müssen sie ihnen oftmals Leine und Maulkorb anlegen – wenn sie sie überhaupt noch halten dürfen. Denn viele Bundesländer haben nach tragischen Zwischenfällen ganze Rassen pauschal als gefährlich eingestuft. Wenn Hunde Menschen angreifen und schwer, vereinzelt sogar tödlich verletzen, führt das verständlicherweise bei vielen zu Ängsten.
Dennoch lehnen wir die pauschale Einstufung bestimmter Hunderassen als gefährlich grundsätzlich ab.
Ohne Zweifel benötigen wir Schutz vor gefährlichen Hunden. Doch ob ein Hund gefährlich ist, muss für jedes Tier einzeln entschieden werden
Behörden stempeln Listenhunde per se als gefährlich ab
Es gibt keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass bestimmte Hunderassen grundsätzlich gefährlich sind. Dennoch stempeln Behörden sie per se als gefährlich ab. Dabei sind Hunde nur sehr selten von Geburt an außerordentlich aggressiv. Dies wird meist erst ausgelöst durch schlechte Sozialisierung, wenn Menschen die Tiere tierschutzwidrig aufziehen, halten oder sie abrichten. Auch wenn sie sie nicht auslasten, sie fehlerhaft erziehen oder eine Reaktion des Hundes durch falsches Verhalten provozieren, hat dies mehr Einfluss darauf, ob das Tier andere gefährdet, als seine Rasse. Es hilft aus Sicht des Tierschutzes nicht, bestimmte Hunderassen oder große Hunde generell als gefährlich einzustufen. Dies wird der überwiegenden Mehrzahl der freundlichen Hunde dieser Rassen und den vielen Mischlingen nicht gerecht.
Listenhunde kosten oft mehr Hundesteuer
Viele Gemeinden versuchen, die Zahl der gehaltenen Listenhunde einzudämmen, indem sie die Hundesteuer für sie erhöhen, unabhängig davon, ob der Hund einen Wesenstest bestanden hat. Die Stadt München verlangt für Listenhunde zum Beispiel eine jährliche Hundesteuer von 800 Euro1. Für nicht gelistete Rassen müssen Halter*innen nur 100 Euro bezahlen. Manche Städte, wie zum Beispiel Mannheim, befreien Hunde aus Tierheimen hingegen von der Hundesteuer. Das gilt dort auch für Listenhunde und ist aus Tierschutzsicht vorbildlich.
Das fordert der Deutsche Tierschutzbund
Gemeinsam mit dem Deutschen Tierschutzbund fordern wir eine bundeseinheitlich gültige Heimtierschutzverordnung. Sie könnte zusammen mit einem verpflichtenden Sachkundenachweis bestehende Gesetzeslücken hinsichtlich Zucht, Haltung, Handel und Import von Hunden schließen. Wenn Halter den Umgang mit Tieren erst erlernen und dies in Form eines theoretischen Sachkundenachweises belegen müssen, bevor sie sich einen Hund anschaffen, würde das Tier und Mensch schützen. Ein zentraler Bestandteil einer Heimtierschutzverordnung sollten Zuchtkontrollen sein. Bevor Züchter Tiere für die Zucht nutzen dürfen, müssten die Tiere eine Wesens- und Gesundheitsprüfung ablegen und die Züchter regelmässigen Kontrollen unterzogen werden sowie die Kastrationspflicht für die Adoptanten regeln.
Listenhunde in den Bundesländern
Zwölf der 16 Bundesländer Deutschlands führen Rasselisten, auf denen als gefährlich eingestufte Rassen genannt sind.
Vier Bundesländer differenzieren nochmals:
- Baden-Württemberg,
- Bayern,
- Hamburg und
- Nordrhein-Westfalen
und teilen ihre Liste in zwei Kategorien:
- Generell gefährliche Hunde: So wird ein Hund eingestuft, der nur aufgrund seiner Rasse als gefährlich gilt, da bei diesem die Gefährlichkeit stets vermutet wird.
- Potenziell gefährliche Hunde: In Kategorie 2 werden Hunde eingestuft, die aufgrund ihrer Rasse potenziell gefährlich sein können oder die durch aggressives Verhalten auffällig geworden sind – beispielsweise Hunde,
- die durch Abrichtung, rassespezifische Merkmale, Ausbildung oder Zucht ein hohes Maß an Kampfbereitschaft, Schärfe oder Angriffslust haben,
- die sich als bissig erwiesen haben,
- die wildern,
- die vermeintlich grundlos Menschen angegriffen oder bedrohlich angesprungen haben.
Brandenburg (seit 1. Juli 2024) Niedersachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein führen hingegen gar keine Rasselisten. In diesen Bundesländern gelten spezielle Auflagen zur Haltung erst dann, wenn ein Hund z. B. durch aggressives Verhalten auffällig geworden ist – unabhängig von der Rasse. Dem liegt die Annahme zu Grunde, dass schließlich jeder Hund, egal welcher Größe und Gattung, durch falsche oder gewaltvolle Erziehung sowie schlechte Sozialisierung aggressives Verhalten an den Tag legen könnte.